Rechtsanwalt Hamburg - RA Tim O. Becker - Internetrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht
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Zivilrecht

Unter dem Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, wird die Gesamtheit der Rechtsnormen (Gesetze und Verordungen) verstanden, welche die Beziehungen der Bürger untereinander regeln. Will ein Bürger (oder auch eine Firma bzw. Verein) etwas von einem anderen Bürger, dann ist dieses regelmäßig nach dem Zivilrecht zu beurteilen. Das wichtigste Gesetz im Bereicht des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffenlichen Rechts. Hier wird das Verhältnis des einzelnen zum Staat und den sontigen Trägern öfentlicher Gewalt geregelt. Will der Bürger etwas vom Staat, z.B. eine Baugenehmigung, oder der Staat etwas vom Bürger, z.B. Geld für den Straßenausbau oder spricht eine Gewerbeuntersagung aus, dann ist dieses Teil des Verwalungsrechts. Die Anzahl der Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich des Verwaltungsrechts ist schon fast unüberschaubar, denn neben den Bundesnormen gibt es auch noch eine vielzahl von Ländernormen. So hat jedes Bundesland seine eigene Bauordnung und Polizeigesetze. Dazu kommen Wege-, Wasser,- und Hundeverordnungen etc...

Internetrecht

Das Internetrecht wird auch als Onlinerecht bezeichnet. Dieses befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internet und stellt nicht direkt ein eigenes Rechtgebiet dar. Neben den Zivilrecht kommt das Urheberrecht, das Markenrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz und das Telekommunikationsrecht zum tragen.

Das Internet hällt viele rechtliche Fallstricke bereit. Gerade Homepagebetreiber sind diesen ausgesetzt: Impressumspflicht, Informationen nach der Dienstleistungsinformationsverordnung und den Bestimmungen für Fernabsatzgeschäfte, Urheberrecht bei der Verwendung von fremden Bildern oder Hintergrundmusik, sowie bei der Einbindung fremder Inhalte in Framesets, Markenrechtsverletzung durch die Wahl des Domainnamens etc ...

Auch strafrechtliche Bezüge zum Internet sind möglich, z.B. das unrechtmäßige Verbreiten von Musikstücken oder Verleumdung und Beleidigung oder gar Aufruf zu Straftaten in Foren und Gästebüchern.

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Recht haben und Recht bekommen sind leider häufig zwei Paar Schuhe. Oft scheitert die Durchsetzung eines Anspruchs bereits an den Fristen. Der Anspruch ist verjährt oder die Widerspruchsfrist ist abgelaufen. Können Forderungen nicht mehr durchgestzt werden oder können Rechtsmittel nicht mehr eingelegt werden, ist dieses regelmäßig mit finanziellen Verlusten verbunden. Dieses gilt gleichermaßen für das Zivilrecht Glossar Zivilrecht, wie für das Verwaltungsrecht Glossar Verwaltungsrecht.

Auch wissen viele Menschen nicht, dass sie die Rechte von Dritten verletzen - dieses ist oft im Bereich des Internetrechts Glossar Internetrecht der Fall. Auf der anderen Seite stellen wiederum Dritte unrechtmäßige Ansprüche, die es abzuwehren gilt.

Die rechtzeitige Befragung eines Rechtsanwalts ist daher immer ratsam.

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Achtung: Betrüger versenden z.Zt. Gewinnbenachrichtigungen in meinem Namen. Ich weise darauf hin, dass ich hiermit nichts zu tun habe und empfehle allen Betroffenen, sich an die Polizeit zu wenden und dort Strafanzeige zu stellen.

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