Rechtsanwalt Hamburg - RA Tim O. Becker - Internetrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht
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Zivilrecht

Unter dem Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, wird die Gesamtheit der Rechtsnormen (Gesetze und Verordnungen) verstanden, welche die Beziehungen der Bürger untereinander regeln. Will ein Bürger (oder auch eine Firma bzw. Verein) etwas von einem anderen Bürger, dann ist dieses regelmäßig nach dem Zivilrecht zu beurteilen. Das wichtigste Gesetz im Bereich des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Hier wird das Verhältnis des Bürgers zum Staat und den sonstigen Trägern öffentlicher Gewalt geregelt. Will der Bürger etwas vom Staat, z.B. eine Baugenehmigung, oder der Staat etwas vom Bürger, z.B. Geld für den Straßenausbau, oder spricht die Verwaltung eine Gewerbeuntersagung aus, dann ist dieses Teil des Verwaltungsrechts. Die Anzahl der Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich des Verwaltungsrechts ist schon fast unüberschaubar, denn neben den Bundesnormen gibt es auch noch eine Vielzahl von Ländernormen. So hat jedes Bundesland seine eigene Bauordnung und Polizeigesetze. Dazu kommen Wege-, Wasser,- und Hundeverordnungen etc.

Internetrecht

Das Internetrecht wird auch als Onlinerecht bezeichnet. Dieses befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einher gehen. Es ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets und stellt nicht direkt ein eigenes Rechtgebiet dar. Neben dem Zivilrecht kommen das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, das Telekommunikationsrecht, sowie der Datenschutz, als auch das Strafrecht zum tragen.

Das Internet hält viele rechtliche Fallstricke bereit. Gerade Homepagebetreiber sind diesen ausgesetzt: Impressumspflicht, Informationen nach der Dienstleistungsinformationsverordnung und den Bestimmungen für Fernabsatzgeschäfte, Urheberrecht bei der Verwendung von fremden Bildern oder Hintergrundmusik, sowie bei der Einbindung fremder Inhalte in Framesets, Markenrechtsverletzung durch die Wahl des Domainnamens etc. ...

Auch strafrechtliche Bezüge zum Internet sind möglich, z.B. das unrechtmäßige Verbreiten von Musikstücken, insbesondere im Wege des Filesharings, sowie Verleumdung und Beleidigung oder gar der Aufruf zu Straftaten in Foren und Gästebüchern.

Sie haben Recht ...
Rechtsberatung zum Zivilrecht,Internetrecht, Verwaltungsrecht

 

Recht haben und Recht bekommen sind leider häufig zwei Paar Schuhe. Oft scheitert die Durchsetzung eines Anspruchs bereits an den Fristen. Der Anspruch ist verjährt oder die Widerspruchsfrist ist abgelaufen. Können Forderungen nicht mehr durchgesetzt werden oder können Rechtsmittel nicht mehr eingelegt werden, ist dieses regelmäßig mit finanziellen Verlusten verbunden. Dieses gilt gleichermaßen für das Zivilrecht Glossar Zivilrecht, wie für das Verwaltungsrecht Glossar Verwaltungsrecht.

Auch wissen viele Menschen nicht, dass sie die Rechte von Dritten verletzen - dieses ist oft im Bereich des Internetrechts Glossar Internetrecht der Fall. Auf der anderen Seite stellen wiederum Dritte unrechtmäßige Ansprüche, die es abzuwehren gilt.

Die rechtzeitige Befragung eines Rechtsanwalts ist daher immer ratsam.

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Rechtsanwaltskanzlei Tim O. Becker - Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Internetrecht, Strafrecht
 

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