Rechtsanwalt Hamburg - RA Tim O. Becker - Internetrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht
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Zivilrecht

Unter dem Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, wird die Gesamtheit der Rechtsnormen (Gesetze und Verordungen) verstanden, welche die Beziehungen der Bürger untereinander regeln. Will ein Bürger (oder auch eine Firma bzw. Verein) etwas von einem anderen Bürger, dann ist dieses regelmäßig nach dem Zivilrecht zu beurteilen. Das wichtigste Gesetz im Bereicht des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffenlichen Rechts. Hier wird das Verhältnis des einzelnen zum Staat und den sontigen Trägern öfentlicher Gewalt geregelt. Will der Bürger etwas vom Staat, z.B. eine Baugenehmigung, oder der Staat etwas vom Bürger, z.B. Geld für den Straßenausbau oder spricht eine Gewerbeuntersagung aus, dann ist dieses Teil des Verwalungsrechts. Die Anzahl der Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich des Verwaltungsrechts ist schon fast unüberschaubar, denn neben den Bundesnormen gibt es auch noch eine vielzahl von Ländernormen. So hat jedes Bundesland seine eigene Bauordnung und Polizeigesetze. Dazu kommen Wege-, Wasser,- und Hundeverordnungen etc...

Internetrecht

Das Internetrecht wird auch als Onlinerecht bezeichnet. Dieses befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internet und stellt nicht direkt ein eigenes Rechtgebiet dar. Neben den Zivilrecht kommt das Urheberrecht, das Markenrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz und das Telekommunikationsrecht zum tragen.

Das Internet hällt viele rechtliche Fallstricke bereit. Gerade Homepagebetreiber sind diesen ausgesetzt: Impressumspflicht, Informationen nach der Dienstleistungsinformationsverordnung und den Bestimmungen für Fernabsatzgeschäfte, Urheberrecht bei der Verwendung von fremden Bildern oder Hintergrundmusik, sowie bei der Einbindung fremder Inhalte in Framesets, Markenrechtsverletzung durch die Wahl des Domainnamens etc ...

Auch strafrechtliche Bezüge zum Internet sind möglich, z.B. das unrechtmäßige Verbreiten von Musikstücken oder Verleumdung und Beleidigung oder gar Aufruf zu Straftaten in Foren und Gästebüchern.

Strafrecht

Das Strafrecht ist ein selbständiger Teil des öffentlichen Rechts. Ordnungswidrigkeiten (z.B. falsch Parken) sind nicht Teil des Strafrechts. Das Strafrecht behandelt Vergehen und Verbrechen (Verbrechen liegen vor, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vom Gesetz gefordert wird). Das Strafrecht behandelt daher Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung, Mord, Betrug, Nötigung etc...

Im Strafrechts geht es nicht darum, Genugtuung herbeizuführen, sondern den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Damit das Opfer nicht auf ein reines Objekt des Strafrechts reduziert wird, ist eine Beteiligung als Nebenkläger bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgütern, z.B Körperverletzungsdelikten und Vergewaltigung, möglich. Wichtige Gesetze sind das Strafgesetzbuch (StGB) und das Betäubungsmittelgesetz (BtmG).

Schwerpunkte

Meine Tätigkeitsbereiche liegen hauptsächlich im Bereich:

  • allg. Zivilrecht Glossar Zivilrecht
  • Internetrecht Glossar Internetrecht
  • Verwaltungsrecht Glossar Verwaltungsrecht
  • Strafrecht Glossar Strafrecht

Ferner betreibe ich natürlich auch die Forderungseinziehung für Sie, also die Durchführung des Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung.

Sie können sich aber natürlich auch an mich wenden, wenn Ihr Problem nicht zu den zuvor genannten Rechtsbereichen gehört.

 

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